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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Vism Europa UG, Rheinsberger Str. 76/77, 10115 Berlin

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Vism Europa UG (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von IT-Beratungs-, Implementierungs- und Software-Dienstleistungen, insbesondere im Bereich cloudbasiertes Projektmanagement.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

§ 3 Leistungen

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung, dem Leistungsverzeichnis oder dem individuellen Angebot. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung anerkannter fachlicher Standards.

Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Mitarbeite oder Subunternehmer einzusetzen, sofern der Auftraggeber dem nicht widerspricht.

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern die vereinbarten Fristen entsprechend.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Auftragsbestätigung oder dem Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

Bei längerfristigen Projekten kann der Auftragnehmer angemessene Abschlagszahlungen verlangen. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögerungen, die aus unzureichender Mitwirkung resultieren, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

Der Auftraggeber ist für die Beschaffung und Aufrechterhaltung der erforderlichen Software-Lizenzen und Infrastruktur verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

§ 6 Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, soweit der Mangel nicht unerheblich ist.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung, sofern nicht gesetzlich zwingend längere Fristen gelten.

§ 7 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 8 Geheimhaltung und Datenschutz

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Vertragsdurchführung zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt über die Vertragslaufzeit hinaus.

Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.

§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle vom Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnisse (Konzepte, Dokumentationen, Konfigurationen) unterliegen dem Urheberrecht. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

Vorbehaltlich der vollständigen Zahlung behält sich der Auftragnehmer alle weitergehenden Rechte vor.

§ 10 Kündigung

Bei Dauerschutz- und Wartungsverträgen kann mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Bei projektbezogenen Einzelaufträgen ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall anteilig zu vergüten.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Stand: September 2026

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